…eine Lernplattform für unsere Schule…
Mit IServ haben unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit über eine sichere Schulplattform zu kommunizieren, Lernaufgaben zu organisieren und mit den Lehrerinnen und Lehrern in Kontakt zu stehen.
- E-Mail-Adresse und Messenger zur Kommunikation mit den Lehrkräften
- Übersicht über anstehende Klassenarbeiten und Termine
- Adressbuch mit Klassenkameraden
- Aufgabenmodul zur Organisation von Homeschooling
- ständiger Zugriff auf den IServ über das Internet
- Stunden- und Vertretungsplan
- eigene Dateiablage und Speicher für Arbeitsgruppen
- …
Weitere Informationen auf der IServ Homepage
1. Anleitung erste Anmeldung (unbedingt beachten)
2. Anleitung Anleitung IServ App (unbedingt erst Schritt 1 durchführen)
Was tun, wenn die Anmeldung nicht funktioniert?
Prüfen:
- Erste Anmeldung mit dem Initialisierungspasswort (6 Zahlen) funktioniert nur mit einem (möglichst aktuellen) Browser. Dort muss dann ein eigenes Passwort gewählt werden
- achtet ganz genau darauf, den Benutzernamen und das Passwort korrekt einzugeben (Groß- und Kleinschreibung beachten, keine Leerzeichen, den Punkt nicht vergessen)
- bei der Anmeldung in der App MUSS die Emailadresse (benutzername@ajhs.bocholt.de) angegeben werden, NICHT nur der Benutzername.
Falls es weiter Schwierigkeiten gibt, bitte folgendes ausprobieren:
- einen alternativen Browser (z.B. Chrome oder Firefox) testen
- falls vorhanden, an einem anderen Gerät ausprobieren
- zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausprobieren
Wenn es immer noch nicht funktioniert, bitte eine E-Mail an [email protected] senden oder telefonisch mit der Schule Kontakt aufnehmen. Bitte möglichst folgende Angaben machen:
- Screenshot oder genaue Beschreibung der Fehlermeldung
- Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Handy,…)
- Betriebssystem (Windows, MacOs, Android) mit Versionsnummer
- Zeitpunkte, zu denen es nicht funktioniert hat
Nutzungsordnung für IServ
IServ – Nutzungsordnung und Einwilligungserklärung
IServ – Datenschutzinformationen
IServ Videokonferenzen – Nutzungsordnung und Einwilligungserklärung
Hinweise der Bezirksregierung Münster
zu strafrechtlich relevantem Verhalten von Schülerinnen und Schülern
im Rahmen des digitalen Distanz- Unterrichts
vom 09.02.2021
Das Anfertigen von Aufzeichnungen des Unterrichts (Bild/Ton o. ä.) und die Verbreitung dieser Aufzeichnungen haben ordnungs-, straf- und /oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Straftatbestände wären:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201STGB)
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. (§201a STGB)
Verletzung des Rechtes am eignen Bild (§§ 22, 23 KunstUrhg)
Besteht gegen Schüler oder Schülerinnen der Verdacht der Begehung einer der vorgenannten Straftaten, so erfolgt in der Regel eine Benachrichtigung der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch die Schulleitung.
Die Polizei geht allen Hinweisen nach, unabhängig vom Alter der Schüler /Schülerinnen.
Strafverfahren können auch eingeleitet werden gegen Schüler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Begehung einer der oben genannten Straftaten können außerdem zivilrechtliche Schadenersatzansprüche entstehen. In der Regel ist man mit Vollendung des 7. Lebensjahres schadenersatzpflichtig. (§828 BGB)