Schulordnung

Schulordnung der Arnold-Janssen-Schule

Unser Schulleben soll sich am Leitbild unseres Schulprogramms orientieren. Dieses Leitbild beinhaltet als Ziel die Bildung und Stärkung von ökologischem, ökonomischem und sozialem Denken und Handeln. Alle am Schulleben Beteiligten tragen Mitverantwortung für einen geordneten Ablauf der Schule und übernehmen die notwendigen Pflichten, um die nachfolgend aufgeführten Rechte wahrnehmen zu können.

1. Jede und jeder[1] hat ein Recht auf ungestörten Unterricht.

2. Jeder in der Schule hat ein Recht auf Respekt und Höflichkeit.

3. Jeder hat das Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit.

4. Jeder hat das Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums.

5. Jeder hat das Recht auf eine umweltschützende Lernumgebung.

1. Recht auf ungestörten Unterricht

Jeder will ungestört lernen und unterrichten können. Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

  • pünktlich zu Beginn der Unterrichtsstunde im Klassen- (bzw. vor dem Fachraum) zu erscheinen,
  • die notwendigen Materialien vor der Begrüßung bereit zu halten,
  • sich an die vereinbarten Klassen- bzw. Gesprächsregeln zu halten,
  • sich und andere nicht abzulenken (z.B. durch Privatgespräche),

–    Handynutzung für private Zwecke ist auf dem Schulgelände untersagt. Handys werden   

           nur unterrichtsabhängig in Absprache mit dem Lehrer benutzt. Andere elektronische    

           und digitale Medien, die nicht zum Unterricht gehören, sind verboten.

 2. Recht auf Respekt und Höflichkeit

Jeder möchte höflich und respektvoll behandelt werden. Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

  • bei Erkrankung hat vor Unterrichtsbeginn durch die Erziehungsberechtigten eine telefonische Abmeldung im Sekretariat zu erfolgen,
  • die üblichen Höflichkeitsregeln anzuwenden (Grüßen, Aufstehen, Anreden),
  • dass eine freundliche, respektvolle Sprache gegenüber allen am Schulleben beteiligten Personen angewendet wird,
  • Kappen und entsprechende Kopfbedeckungen im Raum abzunehmen und mit für die Schule angemessene und saubere Kleidung (nicht aufreizend, z.B. bauch- und rückenfrei, durchsichtig, keine Hotpants und keine Sweathosen) zum Unterricht zu erscheinen,
  • nur dem jeweiligen Unterricht angemessene Kleidung zu tragen.

3. Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit

Jeder will sicher in der Schule leben können. Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

  • Konflikte werden friedlich, lösungsorientiert und gewaltfrei gelöst,
  • Mobbing zu unterlassen,
  • die Pausenregelungen einzuhalten,
  • gefährliche Gegenstände (Taschenmesser, Feuerwerkskörper u.a.) nicht mit zur Schule zu bringen,
  • Fahrräder und Roller über den Schulhof zu schieben,
  • das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit der zuständigen Lehrkraft zu verlassen,
  • nach Unterrichtsschluss den direkten Heimweg anzutreten (Versicherungsschutz),
  • Ballspiele sind im Gebäude verboten. Lederbälle dürfen nicht genutzt werden.

4. Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums

Alle möchten ohne Verschmutzungen oder Beschädigungen

1. ihr Eigentum (Bücher, Räder…) und

2. die Einrichtungsgegenstände der Schule (Tische, Stühle, Türen, Fenster…) benutzen.

Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

  • nicht ohne Erlaubnis an das Eigentum anderer zu gehen,
  • eigenes und fremdes Eigentum sachgerecht und pfleglich zu benutzen,
  • Kaugummi kauen während der Schulzeit auf dem Schulgelände ist zu unterlassen,
  • „fremde“ Klassenräume nur unter Aufsicht von Lehrkräften zu betreten,
  • Schäden sofort beim Hausmeister zu melden,
  • gefundene Gegenstände beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

5. Recht auf eine gesunde und umweltschützende Lernumgebung

Alle benötigen eine gute Umgebung zum Lernen und Arbeiten. Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

  • die Klassenräume in Absprache mit der Klassenleitung selbst zu gestalten,
  • für die Ordnung in der Klasse, im Fachraum und auf dem Schulhof Verantwortung zu übernehmen,
  • nach Unterrichtsschluss die Stühle sachgemäß einzuhängen oder umgedreht auf den Tisch zu stellen,
  • den Müll getrennt zu entsorgen,
  • beim Verlassen des Klassenraums die Energiesparregeln zu beachten,
  • Hygienebedingt, Jacken oder Mäntel auf die Haken vor der Klasse bzw. den Fachräumen zu hängen, Sport- und Schwimmkleidung wird am selben Tag mit nach Hause genommen,
  • die Toiletten ordnungsgemäß zu benutzen,
  • keine Drogen mitzuführen, zu benutzen oder gar zu verkaufen,
  • Energydrinks und andere koffeinhaltige Getränke sind für Schüler verboten.

[1] Zur vereinfachten Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechterspezifische Anrede verzichtet. Unter „Jeder“ verstehen sich alle am Schulleben beteiligten Personen.